Sie liegt am Main im Spessart etwa auf halber Strecke zwischen Würzburg und Aschaffenburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
14.999 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97816
Vorwahlen
09352, 09355, 09359
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lohr am Main
Hauptstraße 1
97816 Lohr am Main
2. Landratsamt Main-Spessart
Am Schafhof 1
97816 Lohr am Main
3. Finanzamt Lohr am Main
Am Schafhof 2
97816 Lohr am Main
Gemeinde Lohr am Main – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat von Lohr a.Main hat eine neue Satzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Alte Gärtnerei" beschlossen. Auf dem Areal der ehemaligen Gärtnerei Hutzel an der Wombacher Straße sollen vier Wohnblöcke entstehen. Die Erdarbeiten sollen im Februar 2025 beginnen.
Zudem wurde der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 114 "Alte Gärtnerei" gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB gefasst und die öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.